Budget "Schulerfolg sichern" für bildungsbezogene Angebote
Maximale Fördersumme
2.000,00 €
Antragsfrist
keine Antragsfrist
Zielgruppe
Privatschulen
öffentliche Schulen
Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden von einer Kommune (Landkreis oder Gemeinde) oder vom Land getragen. Sie gehören zum öffentlichen Schulwesen und unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
Im Burgenlandkreis zählen dazu unter anderem die meisten Grundschulen sowie die Schwanenteichschule und die Sekundarschule III in Zeitz, die sich in städtischer Trägerschaft befinden. Auch die Schulen in Trägerschaft des Burgenlandkreises gehören zur öffentlichen Trägerschaft.
Abrechenbare Kosten
Honorar- bzw. Personalkosten
Reisekosten (Referent/-innen)
Sachkosten
Eintrittskosten
Förderfähige Maßnahmen
Arbeitsgemeinschaften (AGs)
Freizeitangebote
Förderangebote
Projekttage oder -wochen
Sportfeste
Veranstaltungen
Kurzinfo
Das Budget fördert zusätzliche Angebote an Schule.
Folgende Schwerpunkte können gesetzt werden (nicht abschließend):
• Angebote aus dem Bereich der Gesundheitsprävention, etwa zur Suchtprävention
• Angebote aus dem Bereich der Natur-, Kultur- und Erlebnispädagogik
• Angebote zur Förderung des Demokratieverständnisses
Finanzrahmen & Budget
Es können Vorhaben von bis zu 2.000,00 € pro Schule und Kalenderjahr gefördert werden. Es handelt sich dabei um eine Rückerstattung von Vorauslagen.
Besondere Hinweise
Das Budget für bildungsbezogene Angebote richtet sich an alle Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft, unabhängig davon, ob eine Schulsozialarbeiterin bzw. ein Schulsozialarbeiter an der Schule eingesetzt ist.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist eine Kooperation mit einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe, mit der Kommune, dem Schulförderverein und/ oder mit einem anderen Kooperationspartner in Absprache mit der zuständigen Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ im Landkreis.