Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden von einer Kommune (Landkreis oder Gemeinde) oder vom Land getragen. Sie gehören zum öffentlichen Schulwesen und unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
Im Burgenlandkreis zählen dazu unter anderem die meisten Grundschulen sowie die Schwanenteichschule und die Sekundarschule III in Zeitz, die sich in städtischer Trägerschaft befinden. Auch die Schulen in Trägerschaft des Burgenlandkreises gehören zur öffentlichen Trägerschaft.
Schulen in Trägerschaft des Landkreises
Schulen in Trägerschaft des Landkreises sind Schulen, deren Schulträger der Burgenlandkreis ist. Sie gehören damit zur öffentlichen Trägerschaft und sind Teil des öffentlichen Schulwesens.
Förderschule
Gymnasium
Sekundarschule
Abrechenbare Kosten
Fahrtkosten (Schüler/-innen)
Sachkosten
Eintrittskosten
Förderfähige Maßnahmen
Schulfahrten
Kurzinfo
Der Burgenlandkreis stellt kreiseigenen Schulen (i) jährlich finanzielle Mittel für die Durchführung von Bildungsfahrten zu außerschulischen Lernorten im Landkreis zur Verfügung wie zum Beispiel zu Kloster und Kaiserpfalz Memleben oder zur Arche Nebra. Darin inbegriffen sind auch Eintrittskosten für Schülerinnen und Schüler.
Finanzrahmen & Budget
Im Haushaltsjahr 2026 stehen vorbehaltlich der Kreistagszustimmung jeder kreiseigenen Schule 2.000,00 € zur Verfügung, die für Bildungsfahrten im Burgenlandkreis verwendet werden können.
Nach Beauftragung eines Beförderungsunternehmens erfolgt die Rechnungslegung an die Schule. Die Abrechnung der Bildungsfahrten erfolgt über den Landkreis. Hierfür sind lediglich Rechnungen oder Belege über Vorauslagen bei der Finanzverwaltung des Burgenlandkreises einzureichen.
(i) Kreiseigene Schulen sind öffentliche Schulen, die sich in der Trägerschaft des Burgenlandkreises befinden. Es handelt sich dabei um alle Förderschulen, Gymnasien und Sekundarschulen mit Ausnahme der Schwanenteichschule und der Sekundarschule III in Zeitz sowie um die Berufsbildenden Schulen.