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Flexibles Personalbudget im Schulbereich

Maximale Fördersumme

35,00 € pro Schüler/-in

Antragsfrist

04.12.2026

Zielgruppe

  • Ganztagsschulen
  • Startchancen-Schulen
  • öffentliche Schulen
    • Schulen in Trägerschaft der Städte/ Gemeinden
      • Grundschulen
      • Sekundarschule "Am Schwanenteich" Zeitz
      • Sekundarschule III Zeitz
    • Schulen in Trägerschaft des Landkreises
      • Berufsbildende Schulen
      • Förderschule
      • Gymnasium
      • Sekundarschule

Abrechenbare Kosten

  • Honorar- bzw. Personalkosten
    • Aufwandsentschädigungen
  • Reisekosten (Referent/-innen)
  • Sachkosten
    • Eintrittskosten

Förderfähige Maßnahmen

  • Arbeitsgemeinschaften (AGs)
  • Erprobung neuer Unterrichtsmodelle
  • Hausaufgabenhilfe
  • Projekttage oder -wochen
  • unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
  • Veranstaltungen

Kurzinfo

Das Land stellt allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft ein Flexibles Personalbudget zur Verfügung, mit dem unterrichtsbegleitende Tätigkeiten und zusätzliche Angebote(i-iii) finanziert werden können.

Finanzrahmen & Budget

Förderfähig sind insbesondere Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte sowie Honorare für Unterstützungskräfte(v).

Je nach Qualifikation der Unterstützungskraft können zwischen 15,00 € und 70,00 € für eine Angebotsstunde gezahlt werden. Eine Angebotsstunde beträgt 60 Minuten und schließt das eigentliche Angebot im Umfang von 45 Minuten sowie die Vor- und Nachbereitungszeit mit ein.

Lässt sich die Qualifikation einer Honorarkraft nicht eindeutig den gestaffelten Sätzen pro Angebotsstunde zuordnen, kann das Honorar unter Berücksichtigung der pädagogischen und fachlichen Kompetenzen der Honorarkraft festgelegt werden(iv).

 

Alle Schulen in öffentlicher Trägerschaft erhalten für den Zeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2026 ein Budget in Höhe von 35,00 € pro Schülerin bzw. Schüler.

Besondere Hinweise

Für Projekte oder Arbeitsgemeinschaften, in denen Sachkosten in Höhe von 1.000,00 € und mehr geplant sind, ist eine Genehmigung durch die zuständige schulfachliche Referentin bzw. den schulfachlichen Referenten erforderlich. Hierfür müssen eine Projektbeschreibung und eine Kostenübersicht eingereicht werden.

 

Projektabrechnungen über das Flexible Personalbudget müssen bis spätestens 04.12.2026 beim Landesschulamt eingereicht werden.

 

Nicht verbrauchte Honorarmittel können nach § 24 Abs. 2 SchulG LSA in das Folgejahr übertragen werden.

(i) Als Lern- und Übungsangebot ist zu verstehen: Hausaufgabenhilfe durch Unterstützungskräfte im Sinne einer pädagogischen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern außerhalb des Unterrichts nach Stundentafel.

(ii) Gemeint sind unterrichtsbegleitende Tätigkeiten im Rahmen von Differenzierungsangeboten, individuellen Fördermaßnahmen oder Begleitung im Unterricht.

(iii) Gemeint ist die Erprobung neuer Modelle zur Unterrichtsorganisation unter Nutzung außerschulischer Lernorte.

(iv) Aufwandsentschädigungen können nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Landesschulamt gezahlt werden.

(v) Bei Verträgen mit juristischen Personen wird eine Pauschale vereinbart, unter die ggf. auch Eintrittskosten subsumiert werden können.

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