Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden von einer Kommune (Landkreis oder Gemeinde) oder vom Land getragen. Sie gehören zum öffentlichen Schulwesen und unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
Im Burgenlandkreis zählen dazu unter anderem die meisten Grundschulen sowie die Schwanenteichschule und die Sekundarschule III in Zeitz, die sich in städtischer Trägerschaft befinden. Auch die Schulen in Trägerschaft des Burgenlandkreises gehören zur öffentlichen Trägerschaft.
Schulen in Trägerschaft des Landkreises
Schulen in Trägerschaft des Landkreises sind Schulen, deren Schulträger der Burgenlandkreis ist. Sie gehören damit zur öffentlichen Trägerschaft und sind Teil des öffentlichen Schulwesens.
Berufsbildende Schulen
Förderschule
Gymnasium
Sekundarschule
Abrechenbare Kosten
Fahrtkosten (Schüler/-innen)
Honorar- bzw. Personalkosten
Aufwandsentschädigungen
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Reisekosten (Lehrpersonen)
Reisekosten (Referent/-innen)
Sachkosten
Eintrittskosten
Förderfähige Maßnahmen
Arbeitsgemeinschaften (AGs)
Fort- und Weiterbildungen
Freizeitangebote
Förderangebote
Projekttage oder -wochen
Schulfahrten
Sportfeste
Veranstaltungen
Kurzinfo
Der Landkreis stellt Schülerräten an Schulen in seiner Trägerschaft finanzielle Mittel zur Verfügung, damit sie ihre Schule aktiv mitgestalten und Demokratie und Mitbestimmung einüben können.
Finanzrahmen & Budget
Jeder Schülerrat erhält für das Schuljahr 2026/2027 5.000,00 Euro.
Besondere Hinweise
Das Geld soll dafür ausgegeben werden, Probleme im Schulalltag zu lösen und das Schulleben zu verbessern. Es ist nicht erlaubt, das Geld für Projekte ohne klaren Schulbezug auszugeben oder zu spenden. Ebenfalls untersagt sind Honorare für Schülerinnen und Schüler oder Mitglieder des Schülerrats.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind eine unterschriebene Vereinbarung zwischen Schülerrat, Schule und Burgenlandkreis, eine jährliche Schulumfrage, wofür das Geld ausgegeben werden soll und die schriftliche Dokumentation von Beschlüssen.