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Budget für bildungsbezogene Projekte an außerschulischen Lernorten und von Bildungspartnern

Maximale Fördersumme

150.000,00 € je Projekt

Antragsfrist

15.09.2026

Zielgruppe

  • Ganztagsschulen
  • Privatschulen
  • Startchancen-Schulen
  • öffentliche Schulen
    • Schulen in Trägerschaft der Städte/ Gemeinden
      • Grundschulen
      • Sekundarschule "Am Schwanenteich" Zeitz
      • Sekundarschule III Zeitz
    • Schulen in Trägerschaft des Landkreises
      • Berufsbildende Schulen
      • Förderschule
      • Gymnasium
      • Sekundarschule

Abrechenbare Kosten

  • Honorar- bzw. Personalkosten
  • Sachkosten

Förderfähige Maßnahmen

  • Projekttage oder -wochen
  • unterrichtsbegleitende Tätigkeiten

Kurzinfo

Das Land vergibt an natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Förderungen in Form von Personal- und Sachausgaben für Projekte an außerschulischen Lernorten (i) und mit entsprechenden Bildungspartnern, die zur Ausweitung des Erfahrungsraums der Schülerinnen und Schüler die Kooperation der Schulen mit Akteuren im Sozialraum, mit lokalen Institutionen, Unternehmen und Vereinen befördern.

Das Land fördert bildungsbezogene Projekte in den folgenden Förderbereichen:

  • MINT-Bildung
  • Gesundheitserziehung und der Gesundheitsförderung als fächerübergreifende Aufgabe für alle Schulformen, zum Beispiel Gesunde Ernährung, Suchtprävention, Schutz sexueller Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen;
  • historische Bildung, Traditions- und Heimatpflege in der Auseinandersetzung mit der kulturhistorischen Bedeutung der Geschichts- und Erinnerungskultur, zum Beispiel zum Denkmalschutz, zur Thematik des kulturellen Erbes oder durch Lernen am historischen Ort;
  • künstlerische und kulturelle Bildung und Partizipation von Schülerinnen und Schülern am künstlerisch kulturellen Geschehen unserer Gesellschaft
  • ökologische Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung
  • Demokratie- und Friedenserziehung
  • Medienbildung

Finanzrahmen & Budget

Die Förderung kann bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

 

Es handelt sich um eine Zuwendung aufgrund eines Förderantrags. Anträge für ein Kalenderjahr bzw. Schuljahr sind bis zum 15. September des Vorjahres einzureichen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist die Bewilligungsbehörde.

 

Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Eine Eigenbeteiligung des Antragstellers von mindestens 10 v. H. an den zuwendungsfähigen Ausgaben ist erforderlich.

Die Höchstsumme der Förderung wird grundsätzlich auf 150 000 Euro je Projekt begrenzt. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Projekte sind für Schülerinnen und Schüler kostenfrei anzubieten.

 

Die Projekte müssen nach Maßgabe der unter Nummer 1.2 genannten Zwecke für die unter Nummer 2 Buchst. a bis h genannten Förderbereiche von erheblichem Landesinteresse sein und in einem räumlichen, einem fachlich-inhaltlichen Bezug – oder in beiden Bezügen – zum Land Sachsen-Anhalt stehen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

  1. Außerschulische Lernorte sind Orte, die sich außerhalb der Schule befinden und an denen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Lehrkräften im Rahmen des Unterrichts zum Zweck des anschaulichen Lernens an Projekten teilnehmen können.
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