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Maximale Fördersumme
150.000,00 € je Projekt
Antragsfrist
15.09.2026
Das Land vergibt an natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Förderungen in Form von Personal- und Sachausgaben für Projekte an außerschulischen Lernorten (i) und mit entsprechenden Bildungspartnern, die zur Ausweitung des Erfahrungsraums der Schülerinnen und Schüler die Kooperation der Schulen mit Akteuren im Sozialraum, mit lokalen Institutionen, Unternehmen und Vereinen befördern.
Das Land fördert bildungsbezogene Projekte in den folgenden Förderbereichen:
Die Förderung kann bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Es handelt sich um eine Zuwendung aufgrund eines Förderantrags. Anträge für ein Kalenderjahr bzw. Schuljahr sind bis zum 15. September des Vorjahres einzureichen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist die Bewilligungsbehörde.
Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Eine Eigenbeteiligung des Antragstellers von mindestens 10 v. H. an den zuwendungsfähigen Ausgaben ist erforderlich.
Die Höchstsumme der Förderung wird grundsätzlich auf 150 000 Euro je Projekt begrenzt. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Projekte sind für Schülerinnen und Schüler kostenfrei anzubieten.
Die Projekte müssen nach Maßgabe der unter Nummer 1.2 genannten Zwecke für die unter Nummer 2 Buchst. a bis h genannten Förderbereiche von erheblichem Landesinteresse sein und in einem räumlichen, einem fachlich-inhaltlichen Bezug – oder in beiden Bezügen – zum Land Sachsen-Anhalt stehen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.