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Budget für Bildungsfahrten

Maximale Fördersumme

2.000,00 €

Antragsfrist

keine Antragsfrist

Zielgruppe

  • öffentliche Schulen
    • Schulen in Trägerschaft des Landkreises
      • Förderschule
      • Gymnasium
      • Sekundarschule

Abrechenbare Kosten

  • Fahrtkosten (Schüler/-innen)
  • Sachkosten
    • Eintrittskosten

Förderfähige Maßnahmen

  • Schulfahrten

Kurzinfo

Der Burgenlandkreis stellt kreiseigenen Schulen (i) jährlich finanzielle Mittel für die Durchführung von Bildungsfahrten zu außerschulischen Lernorten im Landkreis zur Verfügung wie zum Beispiel zu Kloster und Kaiserpfalz Memleben oder zur Arche Nebra. Darin inbegriffen sind auch Eintrittskosten für Schülerinnen und Schüler.

 

Finanzrahmen & Budget

Im Haushaltsjahr 2026 stehen vorbehaltlich der Kreistagszustimmung jeder kreiseigenen Schule 2.000,00 € zur Verfügung, die für Bildungsfahrten im Burgenlandkreis verwendet werden können.

Nach Beauftragung eines Beförderungsunternehmens erfolgt die Rechnungslegung an die Schule. Die Abrechnung der Bildungsfahrten erfolgt über den Landkreis. Hierfür sind lediglich Rechnungen oder Belege über Vorauslagen bei der Finanzverwaltung des Burgenlandkreises einzureichen.

(i) Kreiseigene Schulen sind öffentliche Schulen, die sich in der Trägerschaft des Burgenlandkreises befinden. Es handelt sich dabei um alle Förderschulen, Gymnasien und Sekundarschulen mit Ausnahme der Schwanenteichschule und der Sekundarschule III in Zeitz sowie um die Berufsbildenden Schulen.

Ansprechpersonen

Bildungsbüro

03445 73-2104

Bildungsbuero@blk.de

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