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Budget für Ganztagsangebote

Maximale Fördersumme

300,00 € pro Schüler/-in

Antragsfrist

15.01.2027

Zielgruppe

  • Ganztagsschulen

Abrechenbare Kosten

  • Fahrtkosten (Schüler/-innen)
  • Honorar- bzw. Personalkosten
    • Aufwandsentschädigungen
  • Reisekosten (Referent/-innen)
  • Sachkosten
    • Eintrittskosten

Förderfähige Maßnahmen

  • Arbeitsgemeinschaften (AGs)
  • Freizeitangebote
  • Förderangebote
  • Projekttage oder -wochen

Kurzinfo

Öffentliche Ganztagsschulen erhalten einen Ganztagszuschlag vom Land, um zusätzliche Bildungsangebote (i) zu finanzieren. Eine Antragstellung beim Land ist jedes Jahr mit Stichtag 15.01. möglich. Voraussetzung ist ein positives Votum des Schulträgers sowie Beschlüsse von Schuleltern- und Schülerrat sowie der Gesamtkonferenz.

Finanzrahmen & Budget

Die Höhe des Ganztagszuschlags richtet sich nach der Angebotsform und den jeweiligen schulischen Bedingungen.

 

Für die Berechnung des Ganztagsbudgets für Schulen mit außerunterrichtlichem Ganztagsangebot gilt:

Das Landesschulamt kalkuliert die maximale Höhe des Ganztagsbudgets anhand der Anzahl der verbindlichen Anmeldungen. Pro tatsächlich angemeldeter Schülerin bzw. angemeldetem Schüler stehen 300,00 € zur Verfügung. Für die Berechnung des Ganztagsbudgets für Schulen in offener und gebundener Form gelten die Regelungen laut Erlass (siehe Weitere Informationen und Fußnoten).

 

Je nach Qualifikation der Unterstützungskraft können je Angebotsstunde maximal 30,00 € bis maximal 70,00 € gezahlt werden. Eine Angebotsstunde umfasst eine Zeitstunde von 60 Minuten und beinhaltet das Angebot im Umfang von 45 Minuten zuzüglich Vor- und Nachbereitung.

Besondere Hinweise

Die Zahlung einer Aufwandspauschale für Schülerinnen und Schüler ist nicht gestattet, da diese keine außerschulischen Kooperationspartner im Sinne des Erlasses sind. Das gilt auch für Lehrpersonen. Diese können aber zur Durchführung von Ganztagsangeboten eingesetzt werden.

 

Eintrittskosten können unter Sachkosten subsummiert werden, wenn diese im Rahmen eines regulären Ganztagsangebotes anfallen.

 

Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler zu außerschulischen Lernorten sind refinanzierbar, so lange das Ganztagsangebot dem Konzept der Schule entspricht und die Fahrtkosten nicht vom Träger der Schülerbeförderung übernommen werden.

 

Förderangebote schließen Angebote zur Sprachförderung ein.

(i) Im Runderlass ist geregelt, dass, sofern die Absicherung des Pflichtunterrichtes gefährdet ist, unterrichtsergänzende Angebote wie etwa Freizeitangebote durch außerschulische Kooperationspartner umgesetzt werden können.

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