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Budget für Gedenkstättenfahrten

Maximale Fördersumme

variabel

Antragsfrist

keine Antragsfrist

Zielgruppe

  • öffentliche Schulen
    • Schulen in Trägerschaft des Landkreises
      • Berufsbildende Schulen
      • Förderschule
      • Gymnasium
      • Sekundarschule

Abrechenbare Kosten

  • Fahrtkosten (Schüler/-innen)
  • Honorar- bzw. Personalkosten
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Reisekosten (Lehrpersonen)
  • Sachkosten
    • Eintrittskosten

Förderfähige Maßnahmen

  • Schulfahrten

Kurzinfo

Gedenkstättenfahrten ermöglichen es Schülerinnen und Schülern, Geschichte direkt zu erleben und das Unfassbare greifbar zu machen. Das Bildungsbüro des Burgenlandkreises berät Schulen zu Gedenkstätten im Inland, stimmt gemeinsam mit ihnen Programme und Abläufe ab und kümmert sich um die gesamte Organisation und Finanzierung.

Finanzrahmen & Budget

Gedenkstättenfahrten (i) werden von der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, dem Burgenlandkreis und der Sparkasse Burgenlandkreis voll finanziert.

Voraussetzungen

Interessierte Schulen melden sich im Bildungsbüro unter den unten angegebenen Kontaktdaten. Das Bildungsbüro organisiert die An- und Abreise, Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten, Führungen sowie flankierende Bildungsprogramme. Um eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mindestens acht Wochen im Voraus einer geplanten Gedenkstättenfahrt wird gebeten.

(i) Kosten für Unterkunft und Verpflegung können bei mehrtägigen Gedenkstättenfahrten abgerechnet werden.

Ansprechpersonen

Zeliha Civrilli

03445732160

civrilli.zeliha@blk.de

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