Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden von einer Kommune (Landkreis oder Gemeinde) oder vom Land getragen. Sie gehören zum öffentlichen Schulwesen und unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
Im Burgenlandkreis zählen dazu unter anderem die meisten Grundschulen sowie die Schwanenteichschule und die Sekundarschule III in Zeitz, die sich in städtischer Trägerschaft befinden. Auch die Schulen in Trägerschaft des Burgenlandkreises gehören zur öffentlichen Trägerschaft.
Schulen in Trägerschaft des Landkreises
Schulen in Trägerschaft des Landkreises sind Schulen, deren Schulträger der Burgenlandkreis ist. Sie gehören damit zur öffentlichen Trägerschaft und sind Teil des öffentlichen Schulwesens.
Berufsbildende Schulen
Förderschule
Gymnasium
Sekundarschule
Abrechenbare Kosten
Fahrtkosten (Schüler/-innen)
Honorar- bzw. Personalkosten
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Reisekosten (Lehrpersonen)
Sachkosten
Eintrittskosten
Förderfähige Maßnahmen
Schulfahrten
Kurzinfo
Gedenkstättenfahrten ermöglichen es Schülerinnen und Schülern, Geschichte direkt zu erleben und das Unfassbare greifbar zu machen. Das Bildungsbüro des Burgenlandkreises berät Schulen zu Gedenkstätten im Inland, stimmt gemeinsam mit ihnen Programme und Abläufe ab und kümmert sich um die gesamte Organisation und Finanzierung.
Finanzrahmen & Budget
Gedenkstättenfahrten (i) werden von der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, dem Burgenlandkreis und der Sparkasse Burgenlandkreis voll finanziert.
Voraussetzungen
Interessierte Schulen melden sich im Bildungsbüro unter den unten angegebenen Kontaktdaten. Das Bildungsbüro organisiert die An- und Abreise, Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten, Führungen sowie flankierende Bildungsprogramme. Um eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mindestens acht Wochen im Voraus einer geplanten Gedenkstättenfahrt wird gebeten.