Zurück zur Übersicht

Budgets zur Erhöhung der Eigenverantwortung von öffentlichen Schulen

Maximale Fördersumme

variabel

Antragsfrist

keine Antragsfrist

Zielgruppe

  • Ganztagsschulen
  • Startchancen-Schulen
  • öffentliche Schulen
    • Schulen in Trägerschaft der Städte/ Gemeinden
      • Grundschulen
      • Sekundarschule "Am Schwanenteich" Zeitz
      • Sekundarschule III Zeitz
    • Schulen in Trägerschaft des Landkreises
      • Berufsbildende Schulen
      • Förderschule
      • Gymnasium
      • Sekundarschule

Abrechenbare Kosten

  • Honorar- bzw. Personalkosten
  • Sachkosten

Förderfähige Maßnahmen

  • Arbeitsgemeinschaften (AGs)
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Projekttage oder -wochen
  • unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
  • Veranstaltungen

Kurzinfo

Das Land stellt Schulen in öffentlicher Trägerschaft finanzielle Mittel zur Verfügung, um eigenständig inhaltlich zu planen und entsprechend ihres Profils Entwicklungsschwerpunkte zu setzen.

Finanzrahmen & Budget

Die Budgets unterteilen sich in folgende Unterbudgets:

  • Projekte außerhalb der Unterrichtszeit und ergänzender Einsatz von Expertinnen und Experten im Unterricht
  • Maßnahmen zur Stärkung der Elternverantwortung und –kompetenz
  • Systembezogene Fortbildungen auf Schulebene
  • Reisekosten für Lehrkräfte und Begleitpersonen zur Teilnahme an Schulfahrten
  • Arbeitsgemeinschaften Sport
  • Ganztagsangebote (für Ganztagsschulen)
  • Lernmittel

Besondere Hinweise

Die Zuweisung der Budgetmittel (Einnahme- und Ausgabeansätze) erfolgt jährlich durch das für allgemein bildendes und berufsbildendes Schulwesen zuständige Ministerium an das Landesschulamt. Das Landesschulamt hält für die Budgetmittel schulbezogene Unterkonten vor und teilt den Schulen jährlich den für jedes Unterkonto zur Verfügung gestellten Ansatz mit. Das Landesschulamt ermittelt die Budgets auf der Grundlage der Schülerzahlen der Schule im aktuellen Schuljahr.

Abweichend hiervon wird

a) das Budget für die systembezogene Fortbildung (Nummer 2 Buchst. c) nach der Anzahl der Lehrkräfte berechnet und
b) das Budget für die Arbeitsgemeinschaften Sport (Nummer 2 Buchst. g) auf der Basis eines schulbezogenen Antragsverfahrens durch das Landesschulamt zugewiesen.

Die Schule führt zum Nachweis über Festlegungen, Ausgaben und Einnahmen für jedes Budget titelkonkret eine gesonderte Haushaltsüberwachungsliste und stimmt diese zweimal jährlich mit dem Landesschulamt ab.

×

Anmelden