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Maximale Fördersumme
variabel
Antragsfrist
keine Antragsfrist
Das Land stellt Schulen in öffentlicher Trägerschaft finanzielle Mittel zur Verfügung, um eigenständig inhaltlich zu planen und entsprechend ihres Profils Entwicklungsschwerpunkte zu setzen.
Die Budgets unterteilen sich in folgende Unterbudgets:
Die Zuweisung der Budgetmittel (Einnahme- und Ausgabeansätze) erfolgt jährlich durch das für allgemein bildendes und berufsbildendes Schulwesen zuständige Ministerium an das Landesschulamt. Das Landesschulamt hält für die Budgetmittel schulbezogene Unterkonten vor und teilt den Schulen jährlich den für jedes Unterkonto zur Verfügung gestellten Ansatz mit. Das Landesschulamt ermittelt die Budgets auf der Grundlage der Schülerzahlen der Schule im aktuellen Schuljahr.
Abweichend hiervon wird
Die Schule führt zum Nachweis über Festlegungen, Ausgaben und Einnahmen für jedes Budget titelkonkret eine gesonderte Haushaltsüberwachungsliste und stimmt diese zweimal jährlich mit dem Landesschulamt ab.