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Freies Chancenbudget (Säule II des Startchancen-Programms)

Maximale Fördersumme

abhängig von Anzahl Schüler/-innen

Antragsfrist

keine Antragsfrist

Zielgruppe

  • Startchancen-Schulen

Abrechenbare Kosten

  • Fahrtkosten (Schüler/-innen)
  • Honorar- bzw. Personalkosten
    • Aufwandsentschädigungen
  • Reisekosten (Referent/-innen)
  • Sachkosten
    • Eintrittskosten

Förderfähige Maßnahmen

  • Arbeitsgemeinschaften (AGs)
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Förderangebote
  • Projekttage oder -wochen
  • Sportfeste
  • Veranstaltungen

Kurzinfo

In Sachsen-Anhalt wurden über 90 Schulen ausgewählt, um am bundesweiten Förderprogramm „Startchancen“ teilzunehmen. Ziel ist es insbesondere, Bildungserfolg stärker von der sozialen Herkunft zu entkoppeln und die Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik zu verbessern. Dazu sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, unter anderem sollen zusätzliche Angebote von Honorarkräften außerhalb des regulären Unterrichts geschaffen werden. Die Maßnahmen müssen einen nachvollziehbaren Bezug zu den Zielen des Startchancen-Programms haben – insbesondere zur Schul- und Unterrichtsentwicklung, Chancengerechtigkeit und Verbesserung der Bildungsergebnisse(i). Anregungen für entsprechende Angebote sind im Angebotskatalog des Landes abrufbar. Darüber hinaus können auch Anbieterinnen und Anbieter eingebunden werden, die nicht im Angebotskatalog vertreten sind.

 

Finanzrahmen & Budget

Die Schulen, die am Startchancen-Programm teilnehmen, erhalten im Rahmen der Säule II das sogenannte Chancenbudget, um diese Maßnahmen umzusetzen. Es umfasst ein Drittel des Gesamtbudgets. Zwei weitere Drittel des Budgets in Säule II sind für Beschaffungen durch das Land vorgesehen.

Das Freie Chancenbudget setzt sich zusammen aus:

  • einem Sockelbetrag, der für alle Schulen gleich ist,
  • und einem Zusatzbetrag, der von der Zahl der Schülerinnen und Schüler abhängt.

Die Koordinierungsstelle des Startchancen-Programms informiert die Startchancen-Schulen über die Höhe des für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden freien Chancenbudgets. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Mitteilungen und Vorgaben des Landesschulamtes. Nicht verbrauchte Budgetmittel der Schule können in das nachfolgende Haushaltsjahr übertragen werden.

Besondere Hinweise

Vor Beauftragung bzw. Beschaffung sind die geltenden vergabe- und förderrechtlichen Vorgaben des Startchancen-Programms zu beachten(ii). Die Beschaffungsentscheidung und die zugrunde liegende Markterkundung sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Die erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Stellen sind vor Auftragserteilung einzuholen. Nach Durchführung sind die Verwendung der Mittel und die erbrachte Leistung entsprechend den aktuellen Abrechnungsvorgaben zu dokumentieren und die erforderlichen Belege einzureichen.

(i) Sonstige Maßnahmen können beispielsweise Vernetzungen im Sozialraum umfassen. Weitere Beispiele können dem Orientierungspapier zur Verwendung der Chancenbudgets entnommen werden.

(ii) Vor der Beschaffung von Ausstattung ist Rücksprache mit dem zuständigen Schulträger zu halten.

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